Eine Katze sitzt seit Tagen im selben Garten, läuft regelmäßig durch die Nachbarschaft oder taucht plötzlich an einer Futterstelle auf.
Schnell entsteht der Gedanke: „Die lebt draußen – also gehört sie wahrscheinlich niemandem.“
Doch so einfach ist es nicht. Eine Katze, die draußen unterwegs ist, kann Freigänger sein, sich verlaufen haben, entlaufen sein, ausgesetzt worden sein oder tatsächlich schon länger ohne feststellbaren Halter leben.
Bevor man entscheidet, was mit ihr geschehen soll, lohnt es sich deshalb, erst einmal genauer hinzusehen.
Nicht jede Katze draußen braucht Hilfe
Freigängerkatzen können erstaunlich große Gebiete erkunden.
Manche besuchen regelmäßig mehrere Grundstücke, schlafen gelegentlich in fremden Schuppen oder holen sich bei verschiedenen Menschen Streicheleinheiten ab.
Eine gepflegte, gut genährte und entspannte Katze, die gelegentlich vorbeikommt, muss deshalb nicht automatisch herrenlos sein.
Gerade deshalb sollte man eine unbekannte Katze nicht vorschnell mitnehmen oder direkt nach einem neuen Zuhause für sie suchen.
Vielleicht wird sie längst vermisst
Anders sieht es aus, wenn eine Katze plötzlich auftaucht und offensichtlich nicht mehr nach Hause findet.
Auch Wohnungskatzen können durch eine offene Tür oder ein Fenster entwischen und anschließend orientierungslos draußen unterwegs sein.
Manche vermissten Katzen werden nur wenige Straßen von ihrem Zuhause entfernt gefunden.
Von außen lässt sich deshalb nicht erkennen, ob irgendwo gerade jemand nach genau dieser Katze sucht.
Erst beobachten
Wenn die Katze nicht verletzt ist oder sich in unmittelbarer Gefahr befindet, kann man sie zunächst beobachten:
- Wirkt sie gepflegt?
- Ist sie gut genährt?
- Taucht sie immer zu ähnlichen Zeiten auf und verschwindet anschließend wieder?
- Ist sie sehr zutraulich oder hält sie großen Abstand zu Menschen?
Diese Beobachtungen liefern Hinweise, aber keinen sicheren Beweis dafür, ob die Katze ein Zuhause hat. Auch eine entlaufene Katze kann gepflegt aussehen oder aus Angst sehr scheu reagieren.
Nachbarn können vielleicht weiterhelfen. Nicht selten kennt jemand die Katze bereits und weiß, wo sie hingehört. Auch örtliche Vermisstenmeldungen können einen Hinweis geben.
Chip kontrollieren lassen
Besteht der Verdacht, dass die Katze entlaufen ist, und lässt sie sich sicher anfassen oder einfangen, ist ein Chip-Check einer der wichtigsten nächsten Schritte.
Tierarztpraxen, Tierheime und viele Tierschutzorganisationen verfügen über entsprechende Lesegeräte. Bei einer scheuen Katze kann der örtliche Tierschutz beim sicheren Vorgehen helfen.
Ist die Katze gechippt und die Chipnummer registriert, kann das Haustierregister die Verbindung zu ihren Haltern herstellen.
Ein Chip allein enthält allerdings keine Adresse und keinen Namen. Deshalb ist auch hier wieder wichtig: Chippen und Registrieren gehören zusammen.
Umgekehrt bedeutet ein fehlender Chip oder ein fehlender Registereintrag nicht, dass die Katze niemandem gehört.
Eine aufgenommene Fundkatze muss gemeldet werden
Für Deutschland gilt: Wer eine mutmaßlich entlaufene Katze aufnimmt, muss bekannte Halter unverzüglich informieren. Sind sie unbekannt, muss der Fund unverzüglich der zuständigen Fundbehörde gemeldet werden.
Ansprechpartner ist in der Regel die Gemeinde beziehungsweise das zuständige Fund- oder Ordnungsamt. Viele Tierheime übernehmen Fundtieraufgaben im Auftrag der Kommune. Frage dort nach, ob die behördliche Fundmeldung mit erledigt wird.
Eine Meldung in sozialen Netzwerken oder bei einem Haustierregister kann zusätzlich helfen, ersetzt die behördliche Fundmeldung aber nicht.
Das bedeutet nicht, dass jede friedlich vorbeilaufende Katze eingefangen werden muss. Entscheidend ist der Unterschied zwischen einer bloßen Sichtung und einer aufgenommenen Fundkatze.
Durch das Aufnehmen oder Versorgen wird die Katze nicht automatisch dein Eigentum. Behalte oder vermittle sie deshalb nicht eigenmächtig weiter, sondern kläre das Vorgehen mit der zuständigen Stelle.
Und wenn die Katze tatsächlich verwildert lebt?
Manche Katzen leben dauerhaft ohne engen Kontakt zu Menschen. Sie können sehr scheu sein, Menschen meiden und zu einer frei lebenden Katzenpopulation gehören.
Auch dann sollte man nicht einfach davon ausgehen, dass man allein entscheiden muss, was nun geschieht.
Örtliche Tierschutzvereine kennen häufig bestehende Futterstellen und Katzenpopulationen und können einschätzen, ob die Katze bereits bekannt ist oder Unterstützung benötigt.
Wann sollte sofort gehandelt werden?
Ist eine Katze offensichtlich verletzt, stark geschwächt oder befindet sie sich in unmittelbarer Gefahr, sollte nicht erst tagelang beobachtet werden.
Dann geht es zunächst darum, Hilfe zu organisieren und das Tier – soweit gefahrlos möglich – zu sichern. Kontaktiere eine Tierarztpraxis oder den tierärztlichen Notdienst und schildere, dass es sich um eine gefundene Katze handelt.
Die Klärung der Halter und die Fundmeldung dürfen notwendige akute Hilfe nicht verzögern.
Kurz & knapp
Eine Katze draußen ist nicht automatisch herrenlos. Sie kann Freigänger, entlaufen, vermisst, ausgesetzt oder ohne feststellbaren Halter sein.
- Nicht vorschnell mitnehmen oder weitervermitteln.
- Ohne akute Gefahr zunächst beobachten und in der Nachbarschaft nachfragen.
- Bei Verdacht auf eine entlaufene Katze den Chip kontrollieren lassen.
- Eine aufgenommene Fundkatze unverzüglich bei der zuständigen Stelle melden.
- Bei Verletzungen oder unmittelbarer Gefahr sofort Hilfe organisieren.
Jede Katze hat eine Geschichte
Manchmal gehört eine unbekannte Katze nur drei Häuser weiter nach Hause. Manchmal sucht eine Familie schon seit Tagen nach ihr. Und manchmal lebt sie tatsächlich schon lange ohne festes Zuhause.
Von außen sieht man ihr diese Geschichte nicht an.
Deshalb hilft vor allem eines: erst hinschauen, dann handeln.
Rechtliche Grundlage zur Fundmeldung in Deutschland: § 965 BGB – Anzeigepflicht des Finders.

Kommentar verfassen