Faltohren, besonders flache Gesichter, extrem kurze Beine oder kaum vorhandene Tasthaare können auf den ersten Blick einfach wie besondere Merkmale einer Katze wirken.
Doch manche dieser Eigenschaften sind nicht nur äußerlich.
Sie entstehen durch Veränderungen, die gleichzeitig Knochen, Knorpel, Atemwege, Sinnesorgane oder die Bewegungsfähigkeit beeinträchtigen können.
Genau hier beginnt das Thema Qualzucht.
Dabei ist wichtig: Nicht jede Rassekatze ist automatisch eine Qualzucht – entscheidend sind die Merkmale und ihre Folgen für das einzelne Tier.
Was bedeutet Qualzucht?
In Deutschland ist vor allem § 11b des Tierschutzgesetzes entscheidend.
Vereinfacht gesagt darf nicht so gezüchtet werden, dass bei den Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe fehlen, untauglich oder verändert sind und dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen.
Auch erhebliche Einschränkungen artgemäßen Verhaltens können eine Rolle spielen.
Qualzucht bedeutet deshalb nicht einfach:
„Diese Katze sieht ungewöhnlich aus.“
Entscheidend ist vielmehr:
Verursacht oder begünstigt das gezielt weitergezüchtete Merkmal gesundheitliche Beeinträchtigungen?
1. Faltohren – mehr als eine besondere Ohrform
Das bekannteste Beispiel ist die Scottish Fold.
Die gefalteten Ohren entstehen durch eine genetische Veränderung, die den Knorpel betrifft.
Das Problem: Knorpel befindet sich nicht nur in den Ohren.
Die gleiche genetische Veränderung steht mit der sogenannten Scottish-Fold-Osteochondrodysplasie in Verbindung – einer Erkrankung von Knochen und Gelenken.
Mögliche Folgen sind:
- Gelenkveränderungen,
- steifer oder ungewöhnlicher Gang,
- Lahmheit,
- verminderte Beweglichkeit,
- Veränderungen an Pfoten, Beinen oder Schwanz
- und Schmerzen.
Wie stark die Veränderungen ausgeprägt sind, kann sich zwischen einzelnen Katzen unterscheiden.
Wichtig ist aber:
Die Faltohren sind nicht nur ein harmloses optisches Merkmal, sondern Ausdruck derselben genetischen Veränderung, die das Skelett betreffen kann.
Auch deutsche Gerichte haben die Zucht mit Scottish-Fold-Katzen bereits als Verstoß gegen das Qualzuchtverbot beurteilt.
2. Extrem flache Gesichter
Bei Perserkatzen und Exotic Shorthair gibt es sehr unterschiedliche Kopfformen.
Nicht jede Katze dieser Rassen ist gleich stark betroffen.
Problematisch wird es vor allem bei extremer Brachycephalie – also einer sehr starken Verkürzung des Gesichtsschädels.
Untersuchungen an Perserkatzen zeigen: Je ausgeprägter die Kurzköpfigkeit ist, desto stärker können bestimmte anatomische Veränderungen werden.
Dazu gehören unter anderem:
- verengte Nasen- und Atemwege,
- stärker hervortretende Augen,
- Zahnfehlstellungen,
- Probleme mit dem Tränenabfluss
- und Fehlbildungen des Schädel- und Gesichtsskeletts.
Die Bundestierärztekammer und weitere veterinärmedizinische Fachverbände warnen deshalb ausdrücklich vor der Zucht auf extreme Kurzköpfigkeit.
Entscheidend ist auch hier die Ausprägung des Merkmals.
3. Fehlende oder funktionslose Tasthaare
Tasthaare sind keine gewöhnlichen Fellhaare.
Sie gehören zum sensorischen System der Katze und helfen ihr dabei, Berührungen und Veränderungen in ihrer unmittelbaren Umgebung wahrzunehmen.
Bei manchen haarlosen oder anders behaarten Katzenlinien können die Vibrissen stark verkürzt, gekräuselt, brüchig oder vollständig fehlend sein.
Das betrifft beispielsweise einige Sphynx-Katzen.
Wichtig ist die genaue Formulierung:
Nicht jede Sphynx-Katze besitzt zwangsläufig keine Tasthaare.
Es gibt auch Tiere mit ausgebildeten Vibrissen.
Fehlen funktionsfähige Tasthaare jedoch erblich bedingt, ist das tierschutzrechtlich relevant.
Deutsche Gerichte haben bereits Zuchtverbote für Nacktkatzen ohne funktionsfähige Tasthaare bestätigt.
4. Extrem kurze Beine
Bei Munchkin-Katzen führt ein erblich bedingter disproportionaler Zwergwuchs zu deutlich verkürzten Gliedmaßen.
Dadurch verändern sich Körperproportionen und Bewegungsabläufe.
Veterinärmedizinische Fachverbände zählen extrem kurze Beine deshalb ebenfalls zu problematischen Zuchtmerkmalen.
Mögliche Einschränkungen betreffen insbesondere:
- Sprunghöhe und Sprungweite,
- natürliche Bewegungsabläufe
- und je nach Ausprägung den Bewegungsapparat.
Die wissenschaftliche Datenlage ist hier allerdings weniger umfangreich als beispielsweise bei der Scottish Fold oder bei extremer Brachycephalie.
Deshalb sollte man nicht jede einzelne kurzbeinige Katze automatisch mit denselben gesundheitlichen Problemen beschreiben.
Das grundsätzliche Tierschutzproblem bleibt jedoch die gezielte Zucht auf eine Körperform, die normale Bewegungsmöglichkeiten einschränken kann.
Es geht um Merkmale – nicht nur um Rassenamen
Das ist für das Verständnis von Qualzucht besonders wichtig.
Eine Rassebezeichnung allein sagt noch nicht, wie stark ein gesundheitlich problematisches Merkmal bei einer einzelnen Katze ausgeprägt ist.
Gerade bei Merkmalen wie einem flachen Gesicht kann es innerhalb einer Rasse deutliche Unterschiede geben.
Umgekehrt wird ein problematisches Merkmal nicht harmlos, nur weil die Katze keiner offiziell anerkannten Rasse angehört.
Entscheidend sind das konkrete Merkmal, seine Vererbung und seine Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden.
Das einzelne Tier ist nicht das Problem
Eine Katze mit Faltohren, fehlenden Tasthaaren oder einem extrem flachen Gesicht trägt natürlich keine Verantwortung dafür, wie sie gezüchtet wurde.
Sie verdient genauso ein gutes Zuhause, medizinische Versorgung und Fürsorge wie jede andere Katze.
Die Kritik richtet sich deshalb nicht gegen diese Tiere.
Problematisch ist vielmehr die gezielte weitere Vermehrung von Merkmalen, bei denen Schmerzen, Leiden, Schäden oder erhebliche Funktionseinschränkungen zu erwarten sind.
„Aber meine Katze ist gesund“
Auch dieser Einwand kommt bei der Diskussion über Qualzucht häufig vor.
Und natürlich kann eine einzelne Katze äußerlich fit wirken oder lange Zeit keine offensichtlichen Beschwerden zeigen.
Das beantwortet jedoch nicht die züchterische Frage.
Bei erblichen Merkmalen geht es darum, welche gesundheitlichen Folgen mit einer Zuchtform verbunden sind und welche Risiken bewusst an weitere Generationen weitergegeben werden.
Außerdem sind Schmerzen und Einschränkungen bei Katzen nicht immer leicht zu erkennen.
Kurz & knapp
- Nicht jede Katzenrasse ist automatisch eine Qualzucht.
- Entscheidend sind problematische erblich bedingte Merkmale und deren Folgen.
- § 11b TierSchG verbietet Zucht, wenn entsprechende Merkmale Schmerzen, Leiden oder Schäden erwarten lassen.
- Die Faltohren der Scottish Fold hängen mit einer Veränderung von Knorpel und Knochen zusammen.
- Extreme Brachycephalie kann unter anderem Atemwege, Augen und Gebiss beeinträchtigen.
- Fehlende oder funktionslose Tasthaare können wichtige Sinnesfunktionen einschränken.
- Extrem kurze Beine verändern natürliche Bewegungsmöglichkeiten; die wissenschaftliche Datenlage ist hier jedoch weniger umfangreich.
- Das betroffene Tier ist niemals „schuld“ – die Frage richtet sich an die Zuchtentscheidung.
Besonders muss nicht extrem bedeuten
Katzen müssen nicht möglichst ungewöhnlich aussehen, um besonders zu sein.
Ein Zuchtziel sollte deshalb niemals wichtiger werden als Atmung, Bewegung, Sinneswahrnehmung oder ein möglichst schmerzfreies Leben.
Oder anders gesagt:
Mo braucht keine Extremmerkmale, um ein ziemlich besonderer Kater zu sein. 🐱❤️
Quellen
Bundesministerium der Justiz – § 11b Tierschutzgesetz
Gesetzliche Grundlage des deutschen Qualzuchtverbots. Verboten ist unter anderem die Zucht, wenn erblich bedingte Veränderungen erwarten lassen, dass Körperteile oder Organe fehlen, untauglich oder umgestaltet sind und dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11b.html
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat – Gutachten zur Auslegung von § 11b TierSchG
Das sogenannte Qualzuchtgutachten dient der fachlichen Auslegung des gesetzlichen Qualzuchtverbots und behandelt auch problematische Zuchtmerkmale bei Heimtieren.
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/gutachten-paragraf11b.html
Bundestierärztekammer – Qualzuchten bei Katzen
Veterinärmedizinische Informationen zu problematischen Zuchtmerkmalen wie extremer Kurzköpfigkeit, Faltohren, fehlenden Tasthaaren und kurzen Beinen. Die Seite enthält außerdem Gerichtsentscheidungen zu Scottish Fold und Sphynx-Katzen.
https://www.bundestieraerztekammer.de/tierhalter/qualzuchten/
Malik R. et al. (1999): „Osteochondrodysplasia in Scottish Fold cats“ – Australian Veterinary Journal.
Beschreibt Knochen- und Gelenkveränderungen bei Scottish-Fold-Katzen sowie klinische Symptome wie Lahmheit, steifen Gang und Veränderungen an Gliedmaßen und Schwanz.
DOI: 10.1111/j.1751-0813.1999.tb11672.x
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/10078353/
Takanosu M. et al. (2008): „Incomplete dominant osteochondrodysplasia in heterozygous Scottish Fold cats“
Untersuchung zum Zusammenhang zwischen Faltohr-Phänotyp und Osteochondrodysplasie. Die Ausprägung der Veränderungen unterschied sich zwischen den untersuchten Katzen.
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/18339089/
Schmidt M. J. et al. (2021): „Correlation of brachycephaly grade with level of exophthalmos, reduced airway passages and degree of dental malalignment in Persian cats“
Untersuchung an Perserkatzen, die einen Zusammenhang zwischen stärkerer Brachycephalie und verengten Atemwegen, stärker hervortretenden Augen sowie Zahnfehlstellungen zeigte.
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/34288937/

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